Schulungen

Willkommen bei Schindler-Consulting!
Im Punkt Unternehmen stellen wir Ihnen die Firma Schindler-Consulting vor.

|
|||||||||||||||||||||||||||||
Die folgenden AGB gelten durch sämtliche am Geschäftsvorgang beteiligten Parteien als akzeptiert.
I. Allgemeines
Die nachstehenden Geschäfts- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag sowie für alle künftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an. Er verzichtet auf die Geltendmachung eigener Geschäftsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Leistung Vertragsinhalt, müssen vielmehr ebenso wie jede sonstige abweichende Vereinbarung von uns für jedes einzelne Geschäft gesondert schriftlich durch unsere Geschäftsführung bestätigt werden.
Die Geschäftsbedingungen werden durch Auftragserteilung des Kunden, durch unsere Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Lieferung der Ware oder Erbringung der Leistung für den Kunden verbindlich.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die auf der Webseite, in Prospekten, Anzeigen u.ä. enthaltenen Angaben sind unverbindlich und beinhalten keiner Zusicherung. Bei Bildern können Farbabweichungen vorkommen. Teillieferungen sind zulässig.Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Schindler-Consulting.
Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für den Inhalt, die Verfügbarkeit, die Richtigkeit und die Genauigkeit verlinkter Seiten, deren Angebote, Werbeanzeigen oder weiterführenden Links. Das Unternehmen haftet nicht für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere nicht für Schäden, die durch Nutzung oder Nichtnutzung der auf den verlinkten Seiten angebotenen Informationen entstehen.
Das Unternehmen erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die verlinkten Seiten keine illegalen Inhalte enthalten haben. Das Unternehmen hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung der verlinkten Seiten und distanziert sich daher hiermit ausdrücklich von allen inhaltlichen Änderungen, die nach der Linkssetzung auf den verlinkten Seiten vorgenommen werden.
II. Umfang und Ausführung des Auftrages
1. Der Vertrag kommt nach Angebotsannahme durch den Kunden oder nach Auftragsannahme durch unser Unternehmen zustande.
2. Annahmebestätigungen bedürfen stets der Schriftform.
3. Die Leistungen werden durch Schindler-Consulting (nachfolgend auch Unternehmen genannt) erfolgen oder durch ein von uns beauftragtes Zweitunternehmen.
4. Für den Umfang der vom Unternehmen zu erbringenden Leistungen und Lieferungen ist allein der schriftlich erteilte Auftrag maßgebend. Der Leistungsumfang von Standardsoftware ergibt sich aus den jeweils mitgelieferten Dokumenten.
5. Grundlage für die Programmfestlegung für Individualsoftware nach Leistungsumfang und -einsatz ist die nach Angaben des Auftraggebers vorgenommene Systemanalyse.
6. Das Unternehmen wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, Daten und sonstigen Informationen als richtig zugrunde legen. Die Programmfestlegung hat der Auftraggeber auf Verlangen des Unternehmens binnen zwei Wochen nach Zusendung schriftlich zu bestätigen. Änderungs- oder Erweiterungswünsche seitens des Auftraggebers müssen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit durch das Unternehmen schriftlich bestätigt werden.
7. Das Unternehmen ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie Daten verarbeitende Unternehmen heranzuziehen.
8. Eine Gewährleistung für die Einhaltung bestimmter Termine wird ausschließlich im Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung übernommen. Dem Auftraggeber steht nur dann ein Rücktrittsrecht zu, wenn die Nichteinhaltung des vorgesehenen Termins durch das Unternehmen schuldhaft verursacht wurde.
9. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder wird dem Unternehmen eine wesentliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt, ist es berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen von Barzahlung abhängig zu machen.
10. Unvorhergesehene Hindernisse, wie z. B. urheberrechtlich bedingte Verbote, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei uns oder bei unseren Zulieferanten, z. B. durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrungen, o.ä. berechtigen das Unternehmen, die Fristen angemessen zu verlängern.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzuges oder Nichterfüllung können nur geltend gemacht werden, wenn dem Unternehmen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Die Höhe der Schadensersatzansprüche ist auf die Höhe des vereinbarten Entgelts begrenzt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Vertrag wegen der genannten Hindernisse zu kündigen oder von ihm zurückzutreten.
Nichtverfügbarkeitsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich vor, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen und sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages bei Nichtverfügbarkeit zu lösen. In diesem Falle verpflichtet sich der Verkäufer, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten
III. Vergütung
1. Die Vergütung (Honorar und Auslagenersatz) des Unternehmens bemisst sich in erster Linie nach den schriftlichen Vereinbarungen.
2. Auch bei bestätigten Aufträgen behalten wir uns nach beliebigem Ermessen eine Anpassung der Preise vor, wenn die Lieferung oder Leistung 6 Wochen nach Abschluss des Vertrages erfolgen soll und in diesem Zeitraum Änderungen von Kostenfaktoren, insbesondere aufgrund von Lohnänderungen oder Materialpreissteigerungen, eintreten.
3. Für Anpassungs-, Inbetriebnahme- und Reparaturkosten werden die jeweils gültigen Sätze für Arbeitszeit und Fahrzeit, Fahrtkosten und Auslösung zuzüglich der Kosten für Anpassungs- und Ersatzteile berechnet. Die Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
4. Soweit für Tätigkeiten oder Zusatzaufträge eine Vergütung nicht ausdrücklich vereinbart ist, gilt die übliche Vergütung (§ 612 Abs. 2 und § 632 Abs. 2 BGB).
5. Das Unternehmen kann die Herausgabe ihrer Arbeitsergebnisse und der Unterlagen verweigern, bis sie wegen seiner Honorare und Auslagen befriedigt ist.
IV. Gewährleistung
1. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Unternehmen ist im Rahmen einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Software und sonstige Unterlagen und die übrigen Leistungen des Unternehmens auf offensichtliche Mängel, die einem Auftraggeber mit durchschnittlichem Wissen auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, z. B. das Fehlen von Datenträgern oder Dokumenten sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen des Datenträgers sind schriftlich binnen zwei Wochen nach Lieferung zu rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen binnen zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Auftraggeber gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Leistungen in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt und abgenommen.
3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eine Herabsetzung der Vergütung oder eine Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, solange das Unternehmen ihren Verpflichtungen zur Behebung der Mängel nachkommt, es sei denn, es liegt ein Fehlschlagen der Nachbesserung vor. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst dann auszugehen, wenn dem Unternehmen hinreichend Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie endgültig verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß vorgenommene Änderungen und Reparaturen wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
4. Nach Fertigstellung findet grundsätzlich ein Abnahmetest der Software statt. Nach dem Abnahmetest wird die Software dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Software gilt als mangelfrei abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht ausdrücklich binnen 14 Tagen die Abnahme verweigert.
Das Abnahmeprotokoll gilt als förmliche Abnahme im Sinn des Werkvertragrechtes. Die Erklärungen im Abnahmeprotokoll erkennt der Auftraggeber an. Bezüglich Gegeneinwendungen jeglicher Art hat der Auftraggeber die Beweislast.
Sofern kein Abnahmeprotokoll ausgestellt wird, gilt die vollständige Bezahlung der Forderungen als Abnahmeprotokoll
5. Sollten trotz Beachtung der Bedienungsanleitung von 6 Monaten nach Abnahme im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfanges Programmfehler auftreten, wird das Unternehmen kostenlos Nachbesserung leisten.
Ausschluss der Gewährleistung
Sämtliche Gewährleistungsverpflichtungen seitens des Unternehmens entfallen, wenn vom Auftraggeber oder von dritter Seite Eingriffe in die Leistungen des Unternehmens, insbesondere in die Software vorgenommen werden. Soweit Störungen oder Fehler auf Bedienungsfehler zurückzuführen sind, ist das Unternehmen berechtigt, die für die Fehlerbeseitigung entstehenden Kosten dem Auftraggeber gesondert in Rechnung zu stellen.
V. Haftung
1. Das Unternehmen haftet für eigenes Verschulden und für das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen, es sei denn, dass im Einzelfall die Haftung durch besondere Vereinbarung ausgeschlossen oder begrenzt wird. Das Unternehmen haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
2. Das Unternehmen haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Mangelfolgeschäden. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf das Doppelte des vereinbarten Entgeltes. Die Haftung begrenzt sich dabei ausschließlich auf Programmierleistungen, jegliche Hardware ist ausgeschlossen.
VI. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Unternehmen unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Unternehmen eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten.
VII. Unterlassene Mitwirkung, Annahmeverzug des Auftraggebers
Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Unternehmen angebotenen Leistungen in Verzug, so ist das Unternehmen berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass sie die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf das Unternehmen den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch des Unternehmens auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die Unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn das Unternehmen von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
VIII. Zahlung
1. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung und ohne Abzug fällig.
2. Verspätete Zahlungen berechtigen uns vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schäden, Verzugszinsen oder einer Vertragsstrafe.
3. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen, die uns nach Vertragsabschluss bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Kunden nach unserer Überzeugung mindern, werden sämtliche Forderungen ohne Rücksicht sofort fällig. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung und Sicherheitsleistung auszuführen oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
IX. Eigentumsvorbehalt, Urheberrechte
1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Schindler-Consulting.
2. Alle künftigen und gegenwärtigen urheberrechtlichen und/oder gewerblichen Schutzrechte an den erstellten, überlassenen oder abgeleiteten Programmen oder Programmteilen oder an den in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen verbleiben beim Unternehmen oder bei ihrem Lizenzgeber. Der Auftraggeber erhält an der Software einschließlich der gelieferten Systemsoftware ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen des vertunauthorizedraglich vereinbarten Zweckes.
3. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen den Vertragszweck, insbesondere bei unbefugter Weitergabe, Vervielfältigung usw. kann das Unternehmen unbeschadet weitergehender Ansprüche die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen. Diese beträgt im Fall der unbefugten Weitergabe an Dritte das vom Auftraggeber aus der Weitergabe erlangte bzw. die zwischen den Vertragsparteien für die Software vereinbarte Vergütung, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Mindestvertragsstrafe beträgt 5.000,- Euro für jeden einzelnen Verstoß.
X. Beratungsleistung und Leistungen unseres Trainingszentrums
1. Der Umfang der durch uns zu erbringenden Beratungsleistung und Leistungen unseres Trainingszentrums sowie der Vergütung werden wir mit dem Kunden vertraglich vereinbaren. Gegenstand ist die Beratungs- oder Trainingleistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Wir sind berechtigt, uns zur Durchführung einer vertraglich geschuldeten Beratung oder Schulungsveranstaltung sachverständiger Personen zu bedienen.
2. Wir erbringen die Beratungs- oder Schulungsleistung während der normalen Arbeitszeit montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr. Zusätzliche Leistungen außerhalb dieser Zeiten sind aufgrund besonderer Vereinbarungen zu vergüten. Sofern Beratungs- oder Schulungsveranstaltungen durch uns beim Kunden oder an einem von ihm gewünschten Ort erbracht werden, haben wir - soweit nichts anderes vereinbart ist – Anspruch auf die Erstattung von Auslagen, Reise- und Unterbringungskosten von Mitarbeitern sowie sonstiger Sachaufwendungen, die durch die Ausführung der Leistung entstanden sind. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Aufwand. Werden von uns reine Beratungsleistungen geschuldet, obliegt es dem Kunden, die Anwenderentscheidung vorzubereiten oder umzusetzen. Wir sind nicht verpflichtet ein Netzwerksystem auszuwählen und einzuführen.
3. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass auch ohne unsere besondere Aufforderung, alle für die Ausführung der Beratungsleistung notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und uns von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung der Beratungsleistungen von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die dem Kunden erst während der Ausführung unserer Beratungsleistungen bekannt werden. Auf unser Verlangen hat der Kunde die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Informationen in einer von uns formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
Wird die Beratungsleistung durch uns in den Räumlichkeiten des Kunden erbracht, stellt der Kunde für unsere bei ihm tätigen Mitarbeiter geeignete Räume, in denen auch Unterlagen, Dokumentationen und Datenträger sicher gelagert werden können, zur Verfügung.
4. Bei Nichterreichen einer festgelegten Mindestteilnehmerzahl bei einer Seminarveranstaltung können wir von dem zugrunde liegenden Vertrag zurücktreten. Wir werden den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Vorraussetzung der Nichterfüllung des Seminars hiervon in Kenntnis setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten.
Wird das Seminar abgesagt, erhält der Kunde einen bereits gezahlten Beitrag erstattet.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, können wir für bereits getätigte Aufwendungen Ersatz verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Seminarleistungen zu berücksichtigen.
5. Soweit es sich um eine Vereinbarung mit dem Kunden handelt, die auf die Erbringung von Leistungen über einen längeren Zeitraum hinweg gerichtet ist, können beide Vertragspartner den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich kündigen. Die bis zur Kündigung vereinbarten Beratungsleistungen oder Leistungen unseres Trainingszentrums werden ausgeführt, sofern eine Ausführung für die Zeit vor dem Ende des Vertrags vereinbart wurde.
XI. Vertraulichkeit / Geheimhaltung
1. Jeder der Vertragspartner verpflichtet sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten oder Unterlagen des anderen Vertragspartners, die ihm aus oder im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten und nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur rechtmäßigen Erfüllung der vertraglichen Pflichten zu verwenden.
Dies gilt auch nach Beendigung der Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern. Beide Vertragspartner verpflichten sich, ihren bei Vertragsdurchführung eingesetzten Mitarbeitern, Subunternehmen und Dritten diese Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen.
2. Nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten ist jeder Vertragspartner verpflichtet, Unterlagen und Materialien, die sie zum Zwecke der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen von dem anderen Vertragspartner erhalten hat und die von dem anderen Vertragspartner zurückgefordert werden, an diesen zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht ist insoweit ausgeschlossen.
XII. Beendigung des Vertrages
1. Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.
2. Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Wochen zum Schluss eines jeden Kalendervierteljahres gekündigt werden, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. § 627 BGB ist ausgeschlossen.
3. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertrags nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung ist schriftlich unter Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen zu erklären.
4. Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung durch Kündigung des Auftragsnehmers, so erhält das Unternehmen einen dem Umfang bis zur Beendigung des Auftrags geleisteten Tätigkeit entsprechenden Anteil der Vergütung.
5. Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung durch Kündigung des Auftraggebers, so behält das Unternehmen seine gesetzlichen Ansprüche gemäß § 649 BGB.
XIII. Wirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
XIV. Datenschutz
Ihre Daten werden ausschließlich zu betriebsinternen Zwecken verwendet und im Rahmen der Geschäftsbeziehung per EDV-Anlage gespeichert. Eine eventuelle Weitergabe Ihrer Daten an die mit der Lieferung beauftragten Unternehmen erfolgt nur sofern die Auftragsabwicklung dies erforderlich macht. Ansonsten werden die Daten streng vertraulich behandelt und Dritten nicht ztrademarksugänglich gemacht.
XV. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und den Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechtes und des UN-Kaufrechts.
2. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, wird der Sitz des Verkäufers vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
XVI. Haftungsausschluss Download / Software:
Softwaremissbrauch:
1. Schindler-Consulting übernimmt keine Verantwortung und Gewährleistung für möglichen Missbrauch, der mit Software betrieben wird, die durch unser Unternehmen angeboten wird.
2. Der Kunde stellt uns von jeglicher Haftung für den Inhalt von übermittelten Webseiten auf den Server frei und sichert zu, dass er den Server nicht zur Speicherung oder Verbreitung obszönen, pornographischen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials verwenden wird; insbesondere gelten hier die Bestimmungen des Grundgesetzes, des Presserechts sowie wesensgleicher Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, auch bzgl. der Verbreitung von Insignien verbotener Organisationen, Volksverhetzung und in diesem Zusammenhang stehender Inhalte.
Er wird mit seinem Angebot keinerlei Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte (Urheberrechte, Nutzungsrechte) Dritter verletzen. Für den diesbezüglichen Inhalt der Internet-Seiten ist der Kunde selbst verantwortlich, vor allem, wenn bei der Erstellung der Internetseiten auf von ihm geliefertes Material zurückgegriffen wurde bzw. auf seine Anweisung hin bestimmtes Material verwendet wurde. Schindler-Consulting kann bei Zuwiderhandlungen den Vertrag fristlos kündigen und den Zugang zum Server sofort sperren.
3. Es besteht von Seiten Schindler-Consulting keine Prüfungspflicht der Internetpräsenz des Kunden. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, ein Impressum für jeden zugänglich zu machen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, das Angebot des Kunden sofort zu sperren, falls dieser Programme oder andere Dateien auf dem Server installiert, die das Betriebsverhalten des Servers oder Netzwerkes beeinträchtigen können.
4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Werbe-Rundschreiben oder Massenmailings (Mailingaktionen) via E-Mail über E-Mail Adressen seiner Domain zu veranlassen, ohne von den einzelnen E-Mail Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein. Nachweise über solche Aufforderungen sind im Ereignisfall vorzuweisen.
Schindler-Consulting behält sich das Recht vor, bei Verstoß den Zugang zum Server vorübergehend oder langfristig zu sperren.
5. Im Sinne der obigen Absätze ist der Kunde ebenfalls für die entsprechenden Webspace-Accounts seiner eigenen Kunden verantwortlich.
Datensicherung:
1. Der Kunde stellt Schindler-Consulting von sämtlichen Ansprüchen und den Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.
2. Schindler-Consulting ist nicht für die Datensicherung der auf dem Server gespeicherten Dateien verantwortlich. Soweit im Auftrage des Kunden Daten von Schindler-Consulting auf den Server übermittelt werden, stellt das Unternehmen Sicherheitskopien her.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm mitgeteilten Passwörter vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert.
4. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internets die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. Schindler-Consulting haftet nicht für Verletzungen der Vertraulichkeit von E-Mail Nachrichten oder anders übermittelten Informationen.
XVII. Spezifikationen:
Für eine professionelle und termingerechte Erstellung einer Internet-Präsentation gelten weiterhin bestimmte Voraussetzungen zu Dateiformaten, welche im Einzelnen zwischen den beiden Parteien bei Auftragserteilung bzw. Auftragsannahme vereinbart werden.
Schindler-Consulting - Solutions are our Business
Mit unseren Kompetenzen im betriebswirtschaftlichen und informationstechnischen Bereich, unterstützen wir Sie mit angepassten Systemlösungen und Individualsoftware bei der effizienten Abbildung Ihrer Geschäftsprozesse.
Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten Partner für Softwarelösungen und Dienstleistungen im IT-Bereich?
Wir beraten Sie gern!
Blog: http://schindlerconsulting.wordpress.com
Free Planer: freeplaner.de

Schindler-Consulting Produktportfolio -- Product Overview.
Schindler-Consulting bietet Ihnen individuelle
Software SC Suite & Consultingleistungen
Softwarelösungen für E-Business
Serviceleistungen:
Marketing
| Sie besitzen eine Hochschulausbildung in BWL und/oder Informatik, sind besonders flexibel und arbeiten gut selbständig. Ihre Kompetenzen liegen in den Bereichen Marketing, Business Consulting oder E-Commerce und Sie sind an unserem Unternehmen und dessen Arbeit interessiert. Wir suchen kompetente Praktikant(inn)en, Diplomant(inn)en und Trainees die in hohem Maße über folgende Kenntnisse auf ihrem Gebiet verfügen: Bereich Business Consulting
Sie beherrschen das Grundwissen der BWL und IT und sind besonders mit MS Office und ERP-Software vertraut. Bereich E-Commerce
Sie arbeiten vorwiegend selbständig, verfügen über ausgeprägte Kenntnisse im Webdesign, HTML, Frontpage und haben eventuell Erfahrung mit Javascript, CGI und PHP-Script. Bereich Marketing
Sie verfügen über sehr gute fremdsprachliche Kenntnisse (besonders Englisch), können Marktanalysen erstellen und sind in der Lage, Produktpräsentationen zu führen. Unsere Projekte gestalten sich vielfältig und erfordern einen hohen Grad an Einsatzbereitschaft. Zu unseren derzeitigen Aufgabenfeldern zählen Consulting, E-Business, Marketing und Bildung. Dabei gilt es unter anderem, Kunden zu beraten, Strategien zu erstellen, Präsentationen vorzuführen, Software zu entwerfen und zu vertreiben sowie Marketingkonzepte zu erstellen. Hauptaugenmerk liegt hierbei auf der Erstellung von Fachkonzepten und der Durchführung von Softwareeinführungsprojekten, der Programmierung von Prototypen und dem Aufbau von Support-Centern. Die Betreuung und die Neugewinnung von Geschäftspartnern in den USA und der Ausbau von Kontakten zum deutschen Markt, Schulungen vor allem im IT-Bereich, Firmenberatung in den Bereichen Finanzierung, BWL, Human Ressources sind weitere Aufgabengebiete. Sollten Sie sich angesprochen fühlen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Wir sind ebenfalls Partner der BA-Glauchau und der FH-Zwickau. |
|
